Die Bayerische Ehrenamtsversicherung besteht aus einer Haftpflicht- und einer Unfallsversicherung. Sie ist eine Auffangversicherung und damit nachrangig. Im Schadensfall geht eine bestehende Haftpflicht- oder Unfallversicherung (gesetzlich wie privat) vor.

Die Bayerische Ehrenamtsversicherung ist antrags- und beitragsfrei. Die Kosten trägt allein der Freistaat Bayern. Er sorgt damit für Ehrenamtliche, die selbst keinen eigenen Versicherungsschutz haben.

Der Freistaat Bayern informiert auf folgender Website zum Thema Versicherungsschutz für Ehrenamtliche: Bayerische Ehrenamtsversicherung